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KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2014

KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2014

 

Stillstand in Europa bremst Innovationen!

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Fördermittel im Überblick

1. Gründung & Wachstum

Der Mittelstand bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen sowie Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen durch vielfältige Fördermaßnahmen.

 

Einführung

Existenzgründungen und Investitionen mittelständischer Unternehmen bilden die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Gründer/-innen und Unternehmen stehen bei der Planung und Verwirklichung ihrer Projekte jedoch häufig vor besonderen Herausforderungen: neuartige Vorhaben setzen eine detaillierte Vorbereitung und Beratung voraus, Investitionen und Betriebsmittel müssen finanziert werden, für die Aufnahme von Fremdkapital sind Sicherheiten zu stellen. Förderprogramme von Bund und Ländern tragen in dieser Situation dazu bei, Hindernisse zu überwinden und Erfolg versprechenden Vorhaben zur Umsetzung zu verhelfen. Insbesondere öffentliche Finanzierungshilfen, aber auch Informations- und Beratungsangebote spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Wer sich fördern lässt, hat viele Vorteile
Viele Vorteile einer Förderung liegen klar auf der Hand: Gründer/-innen und Unternehmer/-innen erhalten Darlehen oder Zuschüsse und können so ihre Vorhaben langfristig und günstig finanzieren. Bürgschaften ergänzen bankübliche Sicherheiten und ermöglichen so die Aufnahme von Darlehen. Andere Vorteile sieht man erst auf den zweiten Blick. So wird Kapital aus Nachrangdarlehen in der Bilanz wie Eigenkapital gewertet. Das vergrößert die Kreditwürdigkeit und erweitert damit den unternehmerischen Spielraum. Auch die intensive Vorbereitung und Beratung, die mit der Vergabe von Fördermitteln einhergeht, ist ein großer Vorteil. So ist die Erstellung und Präsentation eines überzeugenden Business-Plans die entscheidende Voraussetzung für eine Gründungsförderung. Auf diese Weise werden die Erfolgsaussichten eines Vorhabens frühzeitig auf Herz und Nieren geprüft.

 

Maßgeschneiderte Förderinstrumente

Je nach Finanzbedarf und Zielgruppe bieten Bund und Länder - teilweise mitfinanziert aus Mitteln der EU - unterschiedliche Förderinstrumente zur Unterstützung von Gründer/-innen und mittelständischen Unternehmen an.

  • Zuschüsse kommen bei Gründungs- und Wachstumsvorhaben in ausgewählten, klar definierten Bereichen zum Einsatz. Beispiele sind der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, das EXIST-Gründerstipendium für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder die Förderung von Unternehmensberatungen bzw. Coachingmaßnahmen. Investitionszuschüsse werden insbesondere in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewährt und sind an besondere Voraussetzungen - vor allem die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen - gebunden.
  • Darlehen stellen das klassische Instrument zur Förderung von Investitionsvorhaben dar. In vielen Fällen ermöglichen sie erst die Realisierung eines Projektes. Vorteile von Förderdarlehen sind gegenüber dem Marktzinsniveau günstigere und über lange Zeiträume feste Zinssätze, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre. In einigen Programmen können neben Investitionen auch Betriebsmittel mitfinanziert werden (KfW-StartGeld, KfW-Unternehmerkredit, ausgewählte Landesprogramme). Förderdarlehen werden stets über die Hausbank des Antragstellers beantragt und ausgereicht (Hausbankverfahren). Haftungsfreistellungen können dazu beitragen, das Risiko der Hausbank zu reduzieren und damit die Bereitschaft zur Durchleitung von Förderdarlehen erhöhen.
  • Nachrangdarlehen stellen eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital dar (Mezzanine-Kapital). Der Darlehensgeber, hier also die Förderbank, tritt im Rang hinter die Forderungen der übrigen Fremdkapitalgeber zurück. Nachrangdarlehen besitzen damit eine eigenkapitalähnliche Funktion, es müssen in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden. Damit verbessert sich die Bonität des Fördernehmers und erleichtert ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln. Wichtig ist jedoch: Natürliche Personen haften als Endkreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens.
  • Bürgschaften ergänzen bankübliche Sicherheiten und ermöglichen so bei nicht ausreichenden Sicherheiten die Aufnahme von Fremdkapital. Abgesichert werden sowohl Förderdarlehen als auch Hausbankdarlehen. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich. Eine zentrale Rolle für die Bereitstellung von Bürgschaften spielen die Bürgschaftsbanken als regionale Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in den Bundesländern.
  • Beteiligungen kommen bei technologieorientierten Gründungsvorhaben, aber auch bei mittelständischen Innovations- und Wachstumsvorhaben mit größerem Kapitalbedarf zum Einsatz. So übernehmen die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) - wettbewerbsneutrale und nicht-gewinnorientierte Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft in den Bundesländern - stille Beteiligungen zur Verbesserung der Haftkapitalbasis von Existenzgründern und bestehenden Unternehmen, wenn das zu finanzierende Vorhaben tragfähig ist.

Fördervoraussetzungen

Die Bewilligung von Fördermitteln ist stets an konkrete Voraussetzungen gebunden. Diese sollen dazu beitragen, dass ausschließlich förderwürdige Vorhaben unterstützt und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Mitfinanziert werden grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für finanzielle Verpflichtungen, die vor Antragstellung eingegangen werden (zum Beispiel Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), gibt es grundsätzlich keine Förderung.
Die Förderung stellt stets eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Es erfolgt also in aller Regel keine Vollfinanzierung des Vorhabens, eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers wird vorausgesetzt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass mit Hilfe bestimmter Förderdarlehen bis zu 100% des Investitionsbedarfs finanziert werden können (z.B. KfW-StartGeld, KfW-Unternehmerkredit).
Die öffentliche Förderung soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen. Daher müssen in vielen Förderprogrammen die Antragsteller der so genannten KMU-Definition der Europäischen Union entsprechen (als KMU gelten demnach Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro). Darüber hinaus werden fachliche und kaufmännische Fähigkeiten und Kenntnisse der Antragsteller hinterfragt. Ein wichtiges Kriterium, insbesondere im Rahmen regionaler Förderprogramme, stellt auch die Zahl der mit dem Investitionsvorhaben neu zu schaffenden und zu sichernden Arbeitsplätze dar. Da die Voraussetzungen je nach Zweck des Förderprogramms variieren können, sollten Interessierte sich rechtzeitig vor Antragstellung gründlich informieren und beraten lassen.

 

Gründungsfinanzierung

Im Jahr 2007 wurden in Deutschland nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn knapp 426.000 Existenzen gegründet. Hinter dieser Zahl verbirgt sich ein breites Spektrum von Gründungsarten und -situationen, die jeweils mit spezifischen Herausforderungen verbunden sind.
Gefördert werden grundsätzlich alle Arten von Gründungen - sei es die Errichtung, der Erwerb oder die Übernahme eines Unternehmens. Auch die tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen wird unterstützt. Nebenerwerbsgründungen können gefördert werden, wenn sie mittelfristig auf einen Haupterwerb abzielen. Auch wiederholte Gründungen („2. Chancec) sind förderfähig, sofern keine Verbindlichkeiten aus der ersten Gründung mehr bestehen und ein überzeugender Geschäftsplan vorgelegt wird.


Je nach Gründungsart und Finanzbedarf bieten Bund und Länder spezifische Förderangebote

 

  • Kleinst- und Kleingründungen: Ein großer Teil der Gründungen erfolgt mit einem geringen Kapitaleinsatz. Für Kleinst- und Kleingründungen gibt es besondere Förderangebote, u.a. das KfW-StartGeld für Investitionsvorhaben bis 50.000 Euro, Darlehen der Landesförderbanken oder Kleinstkredite von Microlending-Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mikrofinanz Instituts (DMI).
  • Größere und damit kapitalintensivere Gründungsvorhaben können u.a. über Nachrangdarlehen aus dem Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung und Darlehen wie dem KfW-Unternehmerkredit finanziert werden. Dabei ist in vielen Fällen auch eine Kombination verschiedener Förderprogramme möglich.
  • Förderdarlehen sowie Hausbankdarlehen für Existenzgründer können durch Bürgschaften abgesichert werden. Ausfallbürgschaften bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro werden von den Bürgschaftsbanken in den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Verbürgt werden bis zu 80% des zu besichernden Kreditbedarfs. Die Programmvariante „Bürgschaft ohne Bank“ ermöglicht es Interessenten, Anträge direkt bei der Bürgschaftsbank zu stellen. Die Zusage der Bürgschaftsbank erleichtert die anschließenden Verhandlungen mit der Hausbank.
  • Für technologieintensive Gründungen, die in der Regel mit einem besonders hohen Kapitaleinsatz und beträchtlichen Risiken verbunden sind, stehen Beteiligungsprogramme zur Verfügung. So stellt der Bund Wagniskapital für Gründungen bzw. junge Unternehmen im Rahmen des High-Tech-Gründerfonds, des ERP-Startfonds und des ERP/EIF-Dachfonds (für Investitionen in Venture Capital-Fonds) zur Verfügung.
  • Existenzgründungen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen werden im Rahmen der Programmfamilie EXIST durch Gründerstipendien sowie bei technisch besonders anspruchsvollen Gründungsvorhaben durch Zuschüsse (EXIST-Forschungstransfer) unterstützt.
  • Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Existenzgründer, die Arbeitslosengeld II beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Einstiegsgeld erhalten.

Wachstumsfinanzierung

Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Ziel der Förderung ist es, dass wirtschaftlich sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben nicht an der Finanzierung scheitern. Mitfinanziert werden u.a.

  • Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen,
  • Grundstücke und Gebäude,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen,
  • immaterielle Investitionen,
  • Beratungsleistungen und Maßnahmen zur Markterschließung,
  • Betriebsmittel (in ausgewählten Förderprogrammen).

Je nach Investitionsort, Art des Vorhabens und Finanzbedarf bestehen spezifische Förderangebote:

 

  • Investitionszuschüsse: In den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können Investitionsvorhaben durch Zuschüsse gefördert werden. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Die GA-Förderung erfolgt flächendeckend in den neuen Ländern und Berlin sowie in ausgewählten strukturschwachen Regionen in den alten Ländern. Voraussetzung für die Förderung ist insbesondere die Schaffung und Sicherung zusätzlicher dauerhafter Arbeitsplätze.
  • Investitionszulagen: Erstinvestitionen in den neuen Ländern und Berlin können durch Investitionszulagen gefördert werden. Begünstigt sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude, soweit sie von einem begünstigten Betrieb verwendet werden und die beweglichen Wirtschaftsgüter und Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören.
  • Das ERP-Regionalförderprogramm dient kleinen und mittleren Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in den deutschen Regionalfördergebieten durch zinsgünstige Darlehen. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich.
  • Mit der Programmgruppe „Unternehmerkapital“ und dem ERP-Innovationsprogramm werden aus dem ERP-Sondervermögen eigenkapitalähnliche Mittel für Investitions- und Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verfügung gestellt.
  • Der KfW-Unternehmerkredit bildet das Basisprogramm der KfW zur Investitionsfinanzierung für Gründer/-innen sowie mittelständische Unternehmen. Gefördert werden Investitionsvorhaben von in Deutschland ansässigen Unternehmen im In- und Ausland. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht in diesem wie auch in anderen KfW-Programmen seit Mitte 2008 ein spezielles KMU-Fenster mit besonders günstigen Zinskonditionen.
  • Beteiligungsfinanzierung: Das ERP-Beteiligungsprogramm dient in erster Linie der Versorgung des „kleineren“ Mittelstandes mit Beteiligungen bis grundsätzlich 1 Mio. Euro. Das KfW-Genussrechtsprogramm ist demgegenüber als Eigenkapital für den breiten Mittelstand für Beteiligungsvolumina bis 5 Mio. Euro vorgesehen.

Die Förderbanken der Länder unterstützen Investitionsvorhaben von mittelständischen Unternehmen durch eigene Darlehensprogramme, die in erheblichem Umfang durch die KfW refinanziert werden. Die enge Zusammenarbeit ermöglicht es den Landesförderinstituten in vielen Fällen, die Konditionen des Unternehmerkredits im Rahmen von Landesprogrammen weiter zu verbilligen.
Die Bürgschaftsbanken in den Ländern stellen als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft Ausfallbürgschaften bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Abgesichert werden bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Bei größeren Vorhaben können Landes- bzw. parallele Bundes-/Landesbürgschaften weiterhelfen.
Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) in den Ländern bieten Existenzgründern und bestehenden Unternehmen Beteiligungskapital für Gründungs-, Wachstums- und Innovationsvorhaben an.

 

Beratungsförderung für Existenzgründer und KMU

Existenzgründer/-innen sowie kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse erhalten, wenn sie das Know-how externer Unternehmensberater und Schulungsveranstalter in Anspruch nehmen.
Im Bereich der Gründungsförderung werden sowohl Beratungen in der Vorgründungs- als auch in der Festigungsphase unterstützt. Der Bund fördert mit dem Gründercoaching Deutschland Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- bzw. Festigungsphase eines Unternehmens. Existenzgründer in der Vorgründungsphase können durch Förderangebote der Länder unterstützt werden. Mit dieser Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern wird die Transparenz der Beratungsförderung erhöht.
Im Rahmen der Beratungsförderung des Bundes (BAFA) können Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, einen Zuschuss für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten. Zudem werden Zuschüsse für eine Reihe spezieller Beratungen wie Technologie-/Innovations-, Außenwirtschafts-, Kooperations- und Qualitätsmanagementberatungen vergeben sowie für Beratungen zur Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Ratings.
Darüber hinaus fördert der Bund mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops, um die Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Freiberuflern zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu erleichtern.
Unternehmen, die sich von externen Fachleuten informieren und beraten lassen, können erfolgreicher am Markt agieren. Gravierende Informationsdefizite sind nicht selten eine der Ursachen für das Scheitern von Unternehmen oder Investitionsvorhaben. In vielen Fällen könnten die Probleme durch qualifizierte Beratungen vermieden werden, bestätigen Untersuchungen von Wirtschaftsorganisationen, Forschungsinstituten und Förderorganisationen. Diese Einschätzung wird auch von den Kreditinstituten geteilt, die vor der Vergabe größerer Gründungskredite externe Beratungen verlangen.
Rechtzeitige qualifizierte Beratung stellt daher für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer eine wichtige Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg dar.